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2. Kilometervertrag

  • ist für Privat und Gewerbekunden geeignet
  • Gewerbekunden können sich die MwSt von der Anzahlung und den monatlichen Leasingraten vom Finanzamt zurück holen
  • die monatliche Rate richtet sich auch hier nach Anzahlung, Laufzeit und Kilometerlaufleistung
  • Laufzeit zwischen 24 und 60 Monaten
  • Auch bei Verträgen mit Kilometereinstufung hat der Leasingnehmer das Fahrzeug in dem Erhaltungs- und Pflegezustand zurückzugeben, in dem es sich bei Benutzung durch einen ordentlichen Kraftfahrzeughalter befinden würde (im folgenden „Sollzustand“); insbesondere darf die Art der Bereifung bei Rückgabe nicht von der ursprünglichen abweichen. Die etwaigen Kosten, um den Sollzustand herzustellen, trägt der Leasingnehmer. Insbesondere hat er die erforderlichen Kosten zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, zu erstatten. Das gleiche gilt auch für solche Mängel oder Schäden, die zwar auf normaler Abnutzung beruhen, aber die Betriebs- und Verkehrssicherheit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, insbesonder der StVZO, beeinträchtigen.
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